artist | researcher | curator
Impressum
Verantwortlich gemäß §â€¯5 TMG:
Juliana Smetanina (Künstlername: Yanka Smetanina)
Gottschedstraße 7
13357 Berlin
Steuer-Nr. 23/536/01388
E-Mail: ssyankas@gmail.com
Umsatzsteuerbefreit nach §â€¯19 UStG (Kleinunternehmerregelung)
Urheberrecht
© Yanka Smetanina. Alle Inhalte dieser Website (Texte, Bilder, Gestaltung) unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
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Datenschutz
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Teile dieses Impressums basieren auf dem Muster von eRecht24.
Allgemeine Vertragsgrundlagen (AVG)
Stand: 09.2023
Juliana Smetanina, freischaffende Künstlerin (Kleinunternehmerin im Sinne von §â€¯19 UStG)
Tätigkeitsbereiche: künstlerische, grafische und webdesignerische Leistungen; Motion Design, Video Design und -bearbeitung; Illustration; Kuratierung von Ausstellungen und künstlerisch-pädagogische Vermittlung.
Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen (AVG) gelten für alle erteilten Aufträge an Juliana Smetanina (nachfolgend "JS" genannt). Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
§1 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Jeder erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §â€¯2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.3 Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von JS weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt JS, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist keine Vergütung vereinbart, gilt die übliche Vergütung nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD.
1.4 JS überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
1.5 JS hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt JS zum Schadenersatz.
1.6 Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige Mitarbeit beeinflussen nicht die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht.
1.7 Nutzungen über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinaus (zeitlich, räumlich oder inhaltlich) bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
1.8 JS hat Anspruch auf Urhebernennung bei Nutzung durch den Auftraggeber (z. B. Website, Social Media, Publikationen).
1.9 JS darf das Design oder die gelieferten Inhalte zeitlich unbeschränkt und medienübergreifend als Referenz nutzen, insbesondere in Eigenwerbung, Präsentationen, bei Wettbewerben oder redaktionell.
§2 Vergütung, Fälligkeit der Vergütung
2.1 Die Abrechnung erfolgt in Teilhonoraren nach Projektfortschritt. Bei Auftragsbeginn ist ein Vorschuss von 50 % fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2.2 Unentgeltliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
2.3 Rabatte gelten nur bei vollständiger Abnahme und Bezahlung. Andernfalls sind gewährte Nachlässe zurückzuzahlen.
2.4 Werden Leistungen ohne vorheriges Angebot beauftragt, gelten folgende Stundensätze: Design 45 €/h, Video/Animation 120 €/h.
2.5 Wird die vorgesehene Produktionszeit überschritten, erhöht sich das Honorar entsprechend.
2.6 Vorschläge, Änderungen oder Mitarbeit des Auftraggebers mindern nicht das Honorar.
2.7 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Die Abnahme erfolgt auf Basis von Referenzen oder vereinbarten Standards. Reklamationen aus künstlerischen oder geschmacklichen Gründen sind ausgeschlossen.
2.8 Konzepte, Storyboards oder Drehbücher sind auch dann zu vergüten, wenn sie nicht umgesetzt werden.
2.9 Das volle Honorar ist auch dann geschuldet, wenn das gelieferte Material nicht veröffentlicht wird.
2.10 JS haftet bei Produktionsausfall nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bereits erbrachte Leistungen sind stets zu vergüten.
2.11 Preise sind Nettobeträge, zuzüglich gesetzlicher MwSt., soweit nicht nach §â€¯19 UStG befreit.
2.12 Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen geltend gemacht werden.
2.13 Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Verzug tritt ohne Mahnung ein. Verzugszinsen: 8 % p.a. über Basiszinssatz der EZB.
2.14 Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
2.15 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich (auch per E-Mail) bestätigt wurden.
2.16 Tätigkeiten für Wettbewerber des Auftraggebers sind grundsätzlich zulässig. Ein Konkurrenzausschluss bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung.
§3 Fremdleistungen, Beauftragung Dritter
3.1 JS ist berechtigt, zur Auftragsausführung Dritte einzuschalten.
3.2 JS darf notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers beauftragen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die dafür nötige Vollmacht zu erteilen.
3.3 JS informiert den Auftraggeber vorab schriftlich über etwaige Risiken oder Zusatzkosten.
§4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen (z. B. Manuskriptstudium, Drucküberwachung) werden zusätzlich berechnet.
4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, JS im Innenverhältnis von allen aus solchen Fremdleistungen entstehenden Verpflichtungen freizustellen.
4.3 JS informiert den Auftraggeber vorab schriftlich über etwaige Risiken oder Zusatzkosten.
4.4 Technische Nebenkosten (z. B. Materialien, Druck) trägt der Auftraggeber.
4.5 Reise- und Übernachtungskosten, die zur Auftragserfüllung erforderlich und abgesprochen sind, werden erstattet.
§5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Es werden ausschließlich Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte.
5.2 Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, sofern nicht anders vereinbart.
5.3 Die Versendung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.
§6 Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster
6.1 Korrekturmuster sind vor Serienproduktion vorzulegen.
6.2 Produktionsüberwachung erfolgt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung. JS haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
6.3 Bei Printprojekten erhält JS zehn Belegexemplare, bei digitalen Arbeiten eine finale Datei.
6.4 Fehlerkorrekturen sind binnen 3 Tagen honorarfrei. Revisionen oder Autorenkorrekturen werden separat abgerechnet.
§7 Haftung
7.1 JS haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Weitergehende Haftung nur bei schriftlicher Vereinbarung.
7.2 JS haftet nicht für Erfüllungsgehilfen.
7.3 Mit Abnahme übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für Inhalte.
7.4 Die rechtliche Prüfung der Arbeiten (z. B. Wettbewerbsrecht) liegt beim Auftraggeber.
7.5 Mängel sind binnen 2 Wochen geltend zu machen.
§8 Gestaltungsfreiheit, Vorlagen
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Die Abnahme erfolgt anhand von Referenzen oder vereinbarten Qualitätsstandards.
8.2 Verzögerungen durch den Auftraggeber berechtigen JS zu Vergütungserhöhung. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber versichert, zur Nutzung aller gelieferten Vorlagen berechtigt zu sein und stellt JS von Ansprüchen Dritter frei.
§9 Schlussbestimmungen
9.1 Erfüllungsort ist der Sitz von JS, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung.
9.3 Es gilt deutsches Recht.
§10 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand Berlin. Ist der Auftraggeber Kaufmann oder verlegt er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland oder ist sein Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, gilt ebenfalls Berlin als Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§11 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
11.1 JS verpflichtet sich zur Vertraulichkeit aller im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen, sofern keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
11.2 Vertrauliche Informationen sind solche, die als solche gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind.
11.3 Die Vertraulichkeitspflicht entfällt bei: – bereits bekannten Informationen, – öffentlich zugänglichen Informationen, – oder wenn der Auftraggeber gegen rechtliche Pflichten verstößt (z. B. Zahlungsverzug, Urheberrechtsverletzung, Betrug). In solchen Fällen darf JS Informationen offenlegen oder dokumentieren.
11.4 Auch der Auftraggeber verpflichtet sich, interne Informationen über JS vertraulich zu behandeln.